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27.05.2006, 17:44
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#1
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Gast
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Geschwisterliebe?!
Hab heut gehört, von na Freundin, dass sie ne Freundin hat, die in Ihren Bruder verliebt ist oO was da dran ist weiß ich nicht, da ich diese Freundin nicht kenne, aber was haltet ihr von "Geschwisterliebe"? ich nichts, man ist verwandt und das würd doch eh nicht hinhauen, allein schon mit Kindern, voll die Inzucht oO
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27.05.2006, 18:38
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#2
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Erfahrener Benutzer
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is ja auch verboten *verweis auf das eine paar was 3 kinder zusammn hat* aber es is ein geiles lied der ärzte ;-)
ne aber so an sich halte ich da gar nix von
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Herr lass Hirne regnen!
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27.05.2006, 18:45
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#3
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ich sach nur auweia weil 1. ist es in deutschland verboten und 2. ist doch kagge wenn man einen in einer gleichen familie liebt ^^
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27.05.2006, 19:56
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#4
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ALso ich halte von der sache auch sehr wenig.
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27.05.2006, 20:20
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#5
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Ich halte rein gar nichts davon. Verboten ist es obendrein. Aber wer meint, es nötig zu haben? Ich weiß nicht, aber wohin die Liebe halt fällt, oder? Trotzdem würde ich auf meine Vernunft hören und es sein lassen.
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27.05.2006, 20:26
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#6
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Zitat:
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Ich halte rein gar nichts davon.
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ich auch nicht.
Zitat:
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Verboten ist es obendrein.
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aber nur, bis eines der kinder über 14 ist... hab ich mal irgendwo gelesen
Zitat:
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Aber wer meint, es nötig zu haben? Ich weiß nicht, aber wohin die Liebe halt fällt, oder?
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Das kann man nicht regulieren. Aber man kommt ja über alles hinweg.
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27.05.2006, 20:29
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#7
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Ganz deiner Meinung, Pixel. Man sollte sich zurückhalten können, wenn man weiß, es kann Inzucht werden, sobald man einen gemeinsamen Kinderwunsch hat.
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27.05.2006, 20:43
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#8
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Erfahrener Benutzer
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ich finds widerlich!
§173 StGB: Beischlaf zwischen Verwandten gibt freiheitsstrafe bis zu 3 jahren. man wird allerdings nicht nach dieser vorschrift bestraft, wenn man zur tatzeit unter 18 jahren alt war.
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27.05.2006, 23:15
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#9
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Benutzer
BK-Mitglied
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Erinnert mich jetzt irgendwie an Eiskalte Engel *G nunja Buffy hätte ich als Bruder auch flach gelegt
Nein Spaß bei Seite *schieb ! Geschwisterlieber ist bäh
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Nur die Harten kommen in Garten ! Und die Härtesten zu Uns
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28.05.2006, 11:17
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#10
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Zitat:
Original von kitty
ich finds widerlich!
§173 StGB: Beischlaf zwischen Verwandten gibt freiheitsstrafe bis zu 3 jahren. man wird allerdings nicht nach dieser vorschrift bestraft, wenn man zur tatzeit unter 18 jahren alt war.
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also können sie wenn sie unter 18 sind zb sex haben? Oo auha
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